Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie eine komplette laufende Buchhaltung wünschen oder Teilbereiche. Es liegt bei Ihnen, ob Sie mir einen Schuhkarton voller Zettel bringen oder fein einsortierte Belege. Gerne helfe ich Ihnen, Ihre Belegablage übersichtlich und für die Buchhaltung geeignet zu organisieren. Folgende Arbeiten biete ich Ihnen im Bereich Buchhaltung an:
Auf Wunsch führe ich diese Arbeiten auch in Ihren Räumen durch.
Bitte berücksichtigen Sie, daß der Gesetzgeber die Arbeit eines Buchführungsbüros in Par. 6, Ziff. 3 u. 4 des Steuerberatungsgesetzes geregelt hat. Ausdrücklich hebe ich hervor, daß zu den von mir angebotenen Dienstleistungen weder die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen noch Steuerberatungen zählen, denn das darf Ihnen nur ein Steuerberater anbieten. Gerne bereite ich die Unterlagen aber so für Ihren Steuerberater vor, daß Sie Zeit und damit auch Geld sparen.